ALLGEMEINE
LIZENZBEDINGUNGEN
Lizenz für die Veröffentlichung von Fotos, Videos oder
sonstigem digitalen Bildmaterial.
Netmedia S.R.O. ist alleiniger Inhaber, bzw. im Besitz
sämtlicher Rechte an den unter Punkt 1 bis Punkt 8 aufgeführten Bild-
und Videorechten und gibt mit dieser Vereinbarung resp. Lizenz eine beschränkte
Nutzung in einem beschränkten Umfang an den Lizenznehmer gegen Entgeld
weiter.
Lizenzbedingungen (im folgenden LB genannt) bezieht sich auf das nicht
exklusive beschränkte Veröffentlichungs-, Nutzungsrecht von digitalen
Bild- und Videodaten mit dem Namen Viennacontent-Shop (im folgenden VC
genannt) durch die Netmedia S.R.O. als Copyright-Inhaber und Inhaber sämtlicher
Rechte (im folgenden NM genannt) und Netvision AG als Vermittler für Netmedia
angeboten wird. Diese LB sind nur in Verbindung mit einer bezahlten und
gültigen Rechnung des VC Shops gültig. Mit Bezahlung der Rechnung und
der darauf hingewiesenen Lizenzbedingungen anerkennt der Käufer vollumfänglich
die aufgeführten Lizenzbedingungen. Die Bestätigung dazu hat er auf den
Webseiten, auf denen diese Bild- und Videodaten angeboten werden, bestätigt
bzw. wurde durch Email- und / oder Telefonkontakt darauf hingewiesen..
1. Weblizenz für Content aus Eigenproduktion (web1)
Wird auf der Rechnung die Lizenz web1 ausgewiesen, gelten
folgende Bedingungen:
1.1) Sämtliche Inhaber und Copyright-Rechte an der Produktionen
und den digitalen Bilddaten verbleiben in vollem Umfang beim Anbieter,
der NM. Diese Rechte werden nicht übertragen.
1.2) Mit dem Erwerb der digitalen Bild- und / oder Videodaten
/ Produktion erwirbt der Käufer ausschliesslich ein Veröffentlichungsrecht
auf den von ihm angegebenen Internet-Domains welche auf seinen Namen registriert
sind. Diese Domain-Namen werden durch den Käufer namentlich an die NM
umfassend aufgeführt. Die Lizenz bezieht sich ausschliesslich auf diese
aufgeführten Domainnamen.
1.3) Die Veröffentlichung der erworbenen Bild- und /
oder Videodaten / Produktion darf nur in den aufgeführten Online- Medien
erfolgen. Die Veröffentlichung in anderen Medien und Domains- sowie in
Mobile, TV oder Printmedien ist ausdrücklich untersagt.
1.4) Der Käufer erwirbt mit dem Kauf lediglich eine Einzellizenz.
Die Bilder und / oder Videos dürfen nicht kopiert, vervielfältigt, weitergegeben
oder weiterverkauft werden.
1.5) Die erworbenen Bilder bzw. Produktionen dürfen in
Werbemitteln wie Banner, Layouts etc. verwendet werden die im Zusammenhang
mit den aufgeführten Domains stehen. Für diesen Zweck dürfen die digitalen
Bilddaten auch bearbeitet werden.
1.6) Die erworbenen Bild- und / oder Videodaten / Produktion
dürfen nicht auf tschechisch-sprachigen Webseiten oder Webseiten mit hauptsächlich
tschechischem Publikum oder auf .cz Domains veröffentlicht werden.
2. Mobilelizenz für Content aus Eigenproduktion (mobile1)
Wird auf der Rechnung die Lizenz mobile1 ausgewiesen,
gelten selbige Bedingungen wie unter Punkt 1 (web1) beschrieben. Zusätzlich
gilt folgende Vereinbarung:
2.1) Es gelten grundsätzlich die gleichen Bedingungen
wie unter Punkt 1
2.2) Die Bild- und / oder Videodaten / Produktion dürfen
für jegliche Mobile Zwecke zum Zwecke des Versands auf das Handy verwendet
werden. Die Ausnahmeregelung unter Punkt 1.3 entfällt somit. Die Klausel
TV & Printmedien bleibt jedoch existieren.
3. TVlizenz für Content aus Eigenproduktion (tv1)
Wird auf der Rechnung die Lizenz tv1 ausgewiesen, gelten
selbige Bedingungen wie unter Punkt 1 (web1) und Punkt 2 (mobile1) beschrieben.
Zusätzlich gilt folgende Vereinbarung:
3.1) Die erworben digitalen Bild- und / oder Videodaten
/ Produktion dürfen in TV Medien unbegrenzt oft veröffentlicht werden.
Diese TV Medien werden durch den Käufer namentlich umfassend aufgeführt.
Die Lizenz bezieht sich ausschliesslich auf diese aufgeführten TV Medien.
3.2) Der Weiterverkauf der Lizenz an andere TV Medien
und Sendeanstalten ist ausdrücklich untersagt.
4. Printlizenz für Content aus Eigenproduktion
(print1)
Wird auf der Rechnung die Lizenz print1 ausgewiesen,
gelten selbige Bedingungen wie unter Punkt 1 (web1) und Punkt 2 (mobile1)
beschrieben. Zusätzlich gilt folgende Vereinbarung:
4.1) Die erworben digitalen Bilddaten dürfen in Printmedien
veröffentlicht werden. Diese Printmedien werden durch den Käufer namentlich
umfassend aufgeführt. Die Lizenz bezieht sich ausschliesslich auf diese
aufgeführten Printmedien. Die digitalen Bilddaten dürfen in keinem Fall
in Printmedien mit verbotenen oder rechtswidrigen Inhalten veröffentlicht
werden. Ebenso dürfen Bilder nicht in Zeitschriften abgedruckt werden,
welche auf tschechisches Publikum zielen oder in der tschechischen Republik
verbreitet werden.
5. Weblizenz für Content aus Fremdproduktion (web2)
Wird auf der Rechnung die Lizenz web2 ausgewiesen, gelten
folgende Bedingungen:
5.1) Sämtliche Inhaber und Copyright-Rechte an der Produktionen
und den digitalen Bilddaten verbleiben in vollem Umfang beim Anbieter,
der NM und dem Produzenten selbst. Diese Rechte werden nicht übertragen.
5.2) Mit dem Erwerb der digitalen Bild- und / oder Videodaten
/ Produktion erwirbt der Käufer ausschliesslich ein Veröffentlichungsrecht
auf den von ihm angegebenen Internet-Domains welche auf seinen Namen registriert
sind. Diese Domain-Namen werden durch den Käufer namentlich an die NM
umfassend aufgeführt. Die Lizenz bezieht sich ausschliesslich auf diese
aufgeführten Domainnamen.
5.3) Die Veröffentlichung der erworbenen Bild- und /
oder Videodaten / Produktion darf nur in den aufgeführten Online- Medien
erfolgen. Die Veröffentlichung in anderen Medien und Domains- sowie in
Mobile, TV oder Printmedien ist ausdrücklich untersagt.
5.4) Der Käufer erwirbt mit dem Kauf lediglich eine Einzellizenz.
Die Bilder und / oder Videos dürfen nicht kopiert, vervielfältigt, weitergegeben
oder weiterverkauft werden.
5.5) Die erworbenen Bilder bzw. Produktionen dürfen in
Werbemitteln wie Banner, Layouts etc. verwendet werden die im Zusammenhang
mit den aufgeführten Domains stehen. Für diesen Zweck dürfen die digitalen
Bilddaten auch bearbeitet werden.
6. Mobilelizenz für Content aus Fremdproduktion (mobile2)
Wird auf der Rechnung die Lizenz mobile1 ausgewiesen,
gelten selbige Bedingungen wie unter Punkt 5 (web2) beschrieben. Zusätzlich
gilt folgende Vereinbarung:
6.1) Es gelten grundsätzlich die gleichen Bedingungen
wie unter Punkt 5
6.2) Die Bild- und / oder Videodaten / Produktion dürfen
für jegliche Mobile Zwecke zum Zwecke des Versands auf das Handy verwendet
werden. Die Ausnahmeregelung unter Punkt 5.3 entfällt somit. Die Klausel
TV & Printmedien bleibt jedoch existieren
7. TVlizenz für Content aus Fremdproduktion (tv2)
Wird auf der Rechnung die Lizenz tv2 ausgewiesen, gelten
selbige Bedingungen wie unter Punkt 5 (web2) und Punkt 6 (mobile2) beschrieben.
Zusätzlich gilt folgende Vereinbarung:
7.1) Die erworben digitalen Bild- und / oder Videodaten
/ Produktion dürfen in TV Medien unbegrenzt oft veröffentlicht werden.
Diese TV Medien werden durch den Käufer namentlich umfassend aufgeführt.
Die Lizenz bezieht sich ausschliesslich auf diese aufgeführten TV Medien.
7.2) Der Weiterverkauf der Lizenz an andere TV Medien
und Sendeanstalten ist ausdrücklich untersagt
8. Printlizenz für Content aus Fremdproduktion (print2)
Wird auf der Rechnung die Lizenz print2 ausgewiesen, gelten selbige Bedingungen
wie unter Punkt 5 (web2) und Punkt 6 (mobile2) beschrieben. Zusätzlich
gilt folgende Vereinbarung:
8.1) Die erworben digitalen Bilddaten dürfen in Printmedien veröffentlicht
werden. Diese Printmedien werden durch den Käufer namentlich umfassend
aufgeführt. Die Lizenz bezieht sich ausschliesslich auf diese aufgeführten
Printmedien. Die digitalen Bilddaten dürfen in keinem Fall in Printmedien
mit verbotenen oder rechtswidrigen Inhalten veröffentlicht werden. Ebenso
dürfen Bilder nicht in Zeitschriften abgedruckt werden, welche auf tschechisches
Publikum zielen oder in der tschechischen Republik verbreitet werden.
Brno, den 04.01.2007
als PDF ausdrucken
|